Sie diente als Baupiste für den Umbau der Hotelanlage "G.________". Nach den Angaben des Beschwerdegegners soll zwischen dem damaligen Eigentümer der Parzelle Nr. F.________ und dem Gemeindepräsidenten die Abmachung bestanden haben, dass die befestigte Fläche nach dem Umbau des Hotels bleiben und als Parkplatz genutzt werden darf. Aus dem Augenscheinprotokoll vom 8. April 201534 des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli geht zudem hervor, dass ungefähr in den Jahren 2007/2008 ein dritter Parkplatz (Parkplatz Nr. 8) und danach ein vierter Parkplatz (Parkplatz Nr. 7) mit befestigten Flächen hinzukamen.