43 m2 (ca. 9 m x 4.80 m) grosse befestigte (unbewilligte) Parkplatzfläche für vier Fahrzeuge besteht.30 Die befestigte Fläche bzw. der Autoabstellplatz ist Richtung Westen mit einem Holzlattenzaun begrenzt. Der restliche Teil der geplanten Parkplatzfläche entlang der Parzellengrenze besteht aus unbefestigtem Weideland und ist mit Gras bewachsen.31 Am Augenschein zeigte sich, dass der unbefestigte Bereich der geplanten Parkplätze Nr. 1 bis 6 sowie der Bereich des bestehenden Parkplatzes Nr. 7 (vgl. abgestempelter Situationsplan im Massstab 1:100 vom 2. Oktober 2015) von der Parzelle Nr. H.________ her nicht benutzbar sind.