Dies erhöht das Konfliktpotential auf dem Fahrweg. Das bestehende Gefahrenpotential auf dem Fahrweg würde mit dem Mehrverkehr der sechs zusätzlichen Parkplätze, selbst wenn die Verkehrszunahme als geringfügig eingestuft würde, weiter zunehmen. Gefährdet wären nicht nur Sachwerte, sondern auch Personen, vor allem Fussgängerinnen und Fussgänger, die den Fahrweg zur Strandanlage benutzen. Die Verkehrssicherheit ist unter diesen Umständen auf dem Fahrweg nicht mehr gewährleistet. Der bestehende Fahrweg genügt somit den Anforderungen an eine genügende Erschliessung nicht (Art. 5 Abs. 1 Bst. a BauV und Art. 6 Abs. 3 BauV). Das projektierte Vorhaben ist nicht bewilligungsfähig.