Die Beurteilung der bfu hat somit nach wie vor Gültigkeit. Besonders im Bereich der östlichen und westlichen Ecke der Überbauung sowie bei den Fussgängerzugängen bei den engen Unterführungen, wo der Verkehr in beide Richtungen fliesst, bestehen unübersichtliche und heikle Stellen. Dort besteht für Fussgänger oder manövrierende Fahrzeuge kein gesicherter Bereich. Daran ändert die Signalisation von 10 km/h nichts. Heute bestehen bereits vier Parkplätze (zwei für Bewohner des S.________ und zwei für die Betreiber des "N.________"). Mehrverkehr entsteht somit von den sechs neu geplanten Parkplätzen. Davon sollen nach den Akten zwei Parkplätze für den Beschwerdegegner