Vor den Unterführungen an der östlichen und westlichen Ecke der Überbauung wurde zwar eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h signalisiert, wie der Augenschein zeigte.26 Diese Massnahme allein vermag die Sicherheit jedoch nicht entscheidend zu verbessern. Wirkungsvolle bauliche Schutzmassnahmen, wie sie von der bfu zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Fahrweg vorgeschlagen wurden, wie namentlich die Montage eines Geländers an der östlichen und westlichen Ecke, die Montage von Poller und Randmarkierung bei den Fussgängerzugängen bei den Unterführungen oder den Bau einer Schwelle im Bereich der westlichen und östlichen Ecke wurden nicht umgesetzt.27