e) Vorliegend haben sich die Verhältnisse auf dem Fahrweg auf der Parzelle Nr. H.________ seit der Beurteilung durch die bfu nicht massgeblich verändert. Vor den Unterführungen an der östlichen und westlichen Ecke der Überbauung wurde zwar eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h signalisiert, wie der Augenschein zeigte.26 Diese Massnahme allein vermag die Sicherheit jedoch nicht entscheidend zu verbessern.