Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der bestehenden Erschliessung schlug die bfu folgende Massnahmen vor: Je ein Geländer von 1.50 m an der östlichen und westlichen Ecke, eine Signalisation 10 km/h, eine Schwelle im Bereich der westlichen und östlichen Ecken sowie bei den Fussgängerzugängen, Zurückschneiden der Büsche bei der Unterführung zur Strandparzelle, Anzeigen des Fussweges zur Strandparzelle nur via Durchgang Hotel, Poller und Randmarkierung bei den Fussgängerzugängen. Die bfu riet aber selbst dann von einer Erschliessung über die Parzelle Nr. H.________ ab, wenn diese Sicherheitsmassnahmen umgesetzt würden.