a BauV und Art. 6 Abs. 3 BauV). b) Der umstrittene Fahrweg auf der Parzelle Nr. H.________ verläuft ab der Zufahrt von der Kantonsstrasse über den offenen Parkplatz mit 37 Autoabstellplätzen. Danach führt der Weg nach einer Kurve um die nordöstliche Ecke der Überbauung "G.________" in eine Unterführung. Der Fahrweg verläuft danach auf der nördlichen Seite der Parzelle Nr. H.________ (seeseitig) über die Vorplätze von 16 Einzelgaragen, bevor er wiederum durch eine Unterführung führt. Die beiden Unterführungen sind 3.10 m bzw. 3.50 m breit