e) Der Beschwerdegegner hat keine Ausnahmegesuche nach Art. 26 BauG gestellt. Die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen wären hier auch nicht erfüllt. Hier geht es um Ausnahmen von der Festlegung der Erschliessung und der Parkplatzordnung. Das sind wesentliche Bestandteile der Überbauungsordnung "G.________". Diese zentralen Punkte der Überbauungsordnung können nicht im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens auf 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26–27 N. 4 20 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26–27 N. 4c; vgl. auch Daniel Gallina in: KGP-Bulletin 3/2002 S. 55 f. RA Nr. 110/2015/164 9