b) Die umstrittenen Parkplätze sollen im unbebauten Teil der Parzelle Nr. F.________ angelegt werden. Dieser Teil der Parzelle Nr. F.________ liegt zusammen mit der Parzelle Nr. H.________ sowie den Uferparzellen Nr. K.________ und Nr. L.________ im Perimeter der Überbauung "G.________". Am Augenschein führte der Beschwerdegegner aus, vier der geplanten Parkplätze seien für Personen vorgesehen, die Boote im Bootshafen nutzten. Weiter seien für die Bewohner des S.________ sowie für die Pächter und Mitarbeiter des "N.________" je zwei Parkplätze vorgesehen. Die restlichen zwei Parkplätze seien für ihn und seine Familie bestimmt.18