Mit den "gegenüberliegenden Wohnbauten" sind jene Wohnbauten gemeint, die sich im südöstlichen Bereich des Überbauungsplans gegenüber der Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz der Hotel- und Ferienwohnungsanlage "G.________" befinden.17 Vorliegend soll die Erschliessung der umstrittenen Parkplätze auf der Parzelle Nr. F.________ über die bestehende Zufahrt beim öffentlichen Parkplatz erfolgen, der sich gegenüber diesen Wohnbauten befindet. Das verstösst gegen Art. 12 SBV, was eine Ausnahmebewilligung erforderlich machen würde.