2. Streitgegenstand Angefochten ist der Bauentscheid der Gemeinde vom 23. November 2015. Er umfasst die Bewilligung für vier bestehende sowie sechs neue Parkplätze entlang der östlichen RA Nr. 110/2015/164 6 Grundstücksgrenze der noch unbebauten Parzelle Nr. F.________. Umstritten ist, ob die Gemeinde die zehn Autoabstellplätze auf dieser Parzelle zu Recht bewilligte. 3. Fahrwegdienstbarkeit