5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet11, führte den Schriftenwechsel durch. Es holte bei der Vorinstanz die Vorakten12 sowie die Akten der beiden Verfahren13 RA Nr. 120/2015/45 und RA Nr. 120/2015/60 ein. Ausserdem edierte es beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baugesuchsakten zum Neubau eines Appartementhauses auf der Parzelle Nr. F.________ (bbew 282/2011). Schliesslich zog es die Archivakten RA Nr. 110/2013/50 (Neubau eines Appartementhauses), RA Nr. 120/2015/45 (Rechtsverweigerung) und RA Nr. 110/2015/60 (Zwischenverfügung vorsorgliche Wiederherstellungsmassnahmen) bei.