3. Mit Eingabe vom 29. April 2015 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch für zehn Parkplätze ein (Baugesuch Nr.: 7/2015). Das Baugesuch wurde am 2. Juli 2015 publiziert. Mit Schreiben vom 20. Juni 2015 verlangten die Beschwerdeführenden 1 und 2 die Durchführung eines Wiederherstellungsverfahrens und den Erlass eines Benützungsverbots mit geeigneten Absperrmassnahmen. Auf Beschwerde hin wies die BVE die Gemeinde mit Entscheid vom 7. September 2015 an, unverzüglich über das Gesuch um Erlass vorsorglicher baupolizeilicher Massnahmen zu entscheiden (RA Nr. 120/2015/45). Im Übrigen wies sie das Rechtsmittel ab.8