Dieser ersuchte daraufhin mit Baugesuch vom 24. Februar 2011 um die Bewilligung von 16 Autoabstellplätzen, die dem "N.________", dem Bootshafen, dem Strandbad und für die "Clubstammplätze" zur Verfügung stehen sollten, bis die Parzelle Nr. F.________ überbaut werde (Baugesuch Nr.: 2/2011).2 Weil der Beschwerdegegner die Frist zur Verbesserung dieses Baugesuchs ungenutzt hatte verstreichen lassen, teilte ihm die Gemeinde mit Schreiben vom 14. Juni 2011 mit, dass das Baugesuch als zurückgezogen gelte. Gleichzeitig machte sie darauf aufmerksam, dass das Grundstück nicht umgenutzt werden dürfe.3