Nach mehreren Anzeigen von Bewohnern des angrenzenden Gebäudekomplexes "G.________" forderte die Gemeinde den Beschwerdegegner anfangs Juni 2010 schriftlich auf, die unbewilligte Nutzung der Parzelle als Parkplatz zu unterlassen.1 Sie gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit, ein Baugesuch einzureichen. Dieser ersuchte daraufhin mit Baugesuch vom 24. Februar 2011 um die Bewilligung von 16 Autoabstellplätzen, die dem "N.________", dem Bootshafen, dem Strandbad und für die "Clubstammplätze" zur Verfügung stehen sollten, bis die Parzelle Nr. F.________ überbaut werde (Baugesuch Nr.: 2/