1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Baubewilligung vom 6. November 2015 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Nidau zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'400.– werden den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.