b) Es hat sich gezeigt, dass die Erschliessung des Bauvorhabens auf Grund der Auflage, wonach die Erschliessung nicht über das Areal des Bahnhofplatzes der L.________ erfolgen darf, nicht der UeO entspricht. Die Auflage führt daher dazu, dass im Baubewilligungsverfahren die Erschliessung auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft werden muss (vgl. Ziff. 7 a – f). Allerdings ist unklar, ob diese Auflage zu Recht in den Bauentscheid aufgenommen worden ist (vgl. Ziff. 7 g).