34 Plan Nr. 321/2, Umgebung/Grundriss EG vom 22.06.2015 RA Nr. 110/2015/163 16 geraten bei der Ausfahrt Richtung Süden bereits auf die Gegenfahrbahn. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob die Verkehrssicherheit der Einstellhalleneinfahrt und -ausfahrt gewährleistet ist. Die Zu- und Wegfahrt über den N.________weg bedingt, dass die Verkehrssicherheit bei der Ausfahrt Richtung Süden gewährleistet ist. Andernfalls würde die Zufahrt über den N.________weg wegfallen.