Die Ausrichtung der Einstellhalle Richtung Süden wäre gemäss der UeO nur dann zulässig, wenn sie ostseitig des Kopfbaus Sektor West angeordnet werden könnte. Ob dies überhaupt möglich wäre, ist nicht zu überprüfen. Die nordseitige Ausrichtung des Eingangs der Einstellhalle auf der Nordseite des Kopfbaus Sektor West entspricht den Vorgaben der UeO. Allerdings sind die projektierten Platzverhältnisse insbesondere im Bereich der Einstellhallenausfahrt sehr eng. Fahrzeuge mit einem Wendekreis von 10 m oder mehr 33 Vernehmlassung vom 30. März 2016 Ziff. II 12. sowie Stellungnahme vom 18. April 2016 Ziff. 4.