b) Gemäss Art. 13 Abs. 1 UeV zeigt der Überbauungsplan die ungefähre Lage der Hauptzufahrten und der Nebenzufahrt. Der Überbauungsplan weist auf zwei verschiedene Hauptzufahrten hin; eine welche im Norden des Überbauungsperimeters über den Bahnübergang erfolgt und eine weitere, welche vom Süden her die Zufahrt ermöglicht. Diese Zufahrtsstelle kann über den N.________weg erreicht werden. Weiter sieht der Überbauungsplan eine Nebenzufahrt vom O.________weg vor. Art. 15 Abs. 3 UeV legt fest, dass die Erschliessung der unterirdischen Parkierung nord- oder ostseitig des Kopfbaus Sektor West anzuordnen ist.