Die damit verbundenen Auswirkungen sind im Erlassverfahren der UeO nicht geprüft worden und waren für die von der UeO Betroffenen zum Zeitpunkt des Erlasses der UeO auch nicht absehbar. Entsprechend muss im Baubewilligungsverfahren geprüft werden, ob das Bauvorhaben über die nun (einzig) zur Verfügung stehenden Achse der J.________strasse entlang der Zihl zum Bahnübergang RA Nr. 110/2015/163 14