Die Strassenbreite ist ausreichend, um Teile des Arealverkehrs aufzunehmen." Bei Erlass der UeO galt die J.________strasse entlang der Geleise somit als wichtiger Erschliessungsträger. Fällt dieser nun mit der genannten Auflage in der Baubewilligung weg, so wird die Erschliessungssituation im Vergleich zur UeO wesentlich geändert. Die damit verbundenen Auswirkungen sind im Erlassverfahren der UeO nicht geprüft worden und waren für die von der UeO Betroffenen zum Zeitpunkt des Erlasses der UeO auch nicht absehbar.