Diese Auflage führt dazu, dass das Bauvorhaben bei der Arealzufahrt beim Bahnübergang bei Bahn-km P.________ nur über die eine Achse der J.________strasse, nämlich jene entlang der Zihl erschlossen ist. Die Nutzung der anderen in der UeO vorgesehenen Erschliessungsachse zum Bahnübergang bei Bahn-km P.________, nämlich des Abschnitts der J.________strasse entlang der Geleise, wird mit der Auflage dagegen untersagt.