Die Erschliessungsstrassen sind im Überbauungsplan nicht eingezeichnet. Auch die UeV differenzieren nicht zwischen diesen beiden Achsen der J.________strasse, sondern nennen generell die J.________strasse als Erschliessungsstrasse. Aus dem Plan und dem Wortlaut der UeV geht dementsprechend nicht eindeutig hervor, ob mit J.________strasse die beiden Achsen der J.________strasse gemeint sind oder nur eine davon. Die allgemeine Formulierung "J.________strasse" deutet jedoch darauf hin, dass das Areal der UeO beim Bahnübergang bei Bahn-km P.________ sowohl von der J.________strasse entlang der Zihl als auch entlang der Geleise erschlossen werden soll.