Da die Bauvorhaben im Wirkungsbereich einer UeO liegen und diese sowohl einen Gewerbebau als auch Wohnbauten vorsieht, sind die Gesamtauswirkungen des Bauvorhabens grundsätzlich bereits geprüft worden. Im jeweiligen Baubewilligungsverfahren werden zudem die konkreten Auswirkungen der beiden Sektoren geprüft. Die Etappierung des Gesamtprojektes und damit die Erteilung einer Teilbaubewilligung ist nicht zu beanstanden. 5. Zulässige Anzahl Parkplätze a) Die Beschwerdeführenden rügen, im Rahmen der UeO sei von maximal 130 Parkplätzen gesprochen worden, nun würden ohne jegliche Prüfung 159 Parkplätze bewilligt.