b) Die Beschwerdeführenden haben im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemacht, dass die Auswirkungen aller Parkplätze im Rahmen einer allfälligen Teilbaubewilligung geprüft werden müssen.15 Ob sie damit bereits sinngemäss geltend gemacht haben, dass die Erteilung einer Teilbaubewilligung grundsätzlich unzulässig sei oder ob sie mit dieser Rüge nun im Beschwerdeverfahren den Streitgegenstand erweiterten, kann mit Blick auf die Beurteilung der Rüge offen gelassen werden.