c) Das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben umfasst neben den Wohnbauten auf der Parzelle Nidau Grundbuchblatt Nr. F.________ auch den Bau der Einstellhalle, deren Ausgang sich im nördlichen Bereich der Parzelle Nidau Grundbuchblatt Nr. H.________ befindet. Die Liegenschaften der Beschwerdeführerinnen 2 und 9 befinden sich in einer räumlichen Distanz von ca. 50 m zum geplanten Ausgang der Einstellhalle. Die beiden Grundstücke werden zwar sowohl von einer Strasse als auch von der Eisenbahnlinie voneinander getrennt.