Auf Grund eines mit dem Rechtsberater der Stadt Nidau und dem Anwalt der Beschwerdegegnerinnen am 23. Juli 2014 durchgeführten Gesprächs, stellten die Beschwerdegegnerinnen mit Schreiben vom 13. August 2014 gegen die Stadt Nidau ein Ablehnungsbegehren. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat dieses mit Entscheid vom 23. Oktober 2014 abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten ist.