1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des AGR vom 1. September 2015 und der Entscheid der Gemeinde Grindelwald vom 4. November 2015 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier