Nach dieser Bestimmung sollen Gebäude in der Vorsassstufe und im Alpgebiet zur Erhaltung des traditionellen Baucharakters nach Möglichkeit mit Holzschindeln gedeckt werden. Dies schliesst andere Bedachungsmaterialen zwar nicht gänzlich aus, lässt sie aber nur in Ausnahmefällen zu. Zudem unterstreicht die genannte Bestimmung deutlich, dass Holzschindeldächer wesentlich sind für das traditionelle Erscheinungsbild der Gebäude im Vorsass- und Alpgebiet.