Bei diesen Bauten unterliegen bauliche Änderungen noch stärkeren Einschränkungen und dürfen keine veränderte oder erweiterte Nutzung ermöglichen, wie dies vorliegend der Fall ist. Daran ändern auch die Vorbringen der Beschwerdeführerin nichts: Die früher vorhandene offene Feuerstelle im Weidhaus ermöglichte zwar wohl auch bisher das Zubereiten einfacher Mahlzeiten. Ein regelmässiges Kochen und dauerhaftes Wohnen wäre aber mit der offenen Feuerstelle ohne Kamin, die zu Rauchentwicklung im Gebäude führte, nicht möglich gewesen.