der ausgebaute Wohnteil tritt nun dominant in Erscheinung: Dies einerseits durch die neu sieben statt zwei Fenster, andererseits durch die deutlich massiver ausgeführte Bauweise mit Betonsockel und vollständig geschlossener Fassade im Bereich des Vorraums. Auch der Ersatz des Holzschindeldachs durch ein Blechdach mit Kamin hat die Erscheinung des Gebäudes massgeblich verändert. Die Fassaden- und die Dachgestaltung entsprechen nicht mehr der ursprünglichen Erscheinung. Hinzu kommt, dass der Einbau zusätzlicher Fenster, die Schliessung der RA Nr. 110/2015/161 6