c) Das Weidhaus befindet sich gemäss kantonalem Richtplan in einem Temporärsiedlungsgebiet. Laut dem Zonenplan "Landschaft" der Gemeinde Grindelwald5 liegt es zudem in einer Kulturlandschaft mit Weidhäusern und ist im kommunalen Weidhausinventar verzeichnet. Damit beabsichtigte die Gemeinde Grindelwald, das Gebäude als landschaftsprägende Baute zu schützen. Bei solchen Gebäuden können laut Art. 39 Abs. 2 RPV6 Nutzungsänderung unter bestimmten Voraussetzungen als standortgebunden bewilligt werden, sofern die äussere Erscheinung und die bauliche Grundstruktur im Wesentlichen unverändert bleiben.