Vor Ausführung dieser Arbeiten war das Weidhaus mit Holzschindeln gedeckt gewesen und hatte im Wohnteil eine einfache offene Kochgelegenheit ohne Kamin sowie zwei Fensteröffnungen (je ein Fenster in der Nordostund in der Südwestfassade). Der Vorraum verfügte über eine Aussentür und hatte früher keine Fenster, aber im oberen Bereich mehrere Fassadenöffnungen. Neu ist die Fassade 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). RA Nr. 110/2015/161 4