Die Beschwerdeführerin liess den Wohnteil mit Vorraum abbrechen und neu aufbauen (Holzfassade, teilweise mit sichtbarem Betonsockel), das Dach neu decken (dunkelbraunes Blech), eine Koch- und Heizgelegenheit mit Kamin erstellen und zusätzliche Fenster einbauen (anstelle eines bestehenden Fensters zwei neue Fenster und vier zusätzliche Fenster). Vor Ausführung dieser Arbeiten war das Weidhaus mit Holzschindeln gedeckt gewesen und hatte im Wohnteil eine einfache offene Kochgelegenheit ohne Kamin sowie zwei Fensteröffnungen (je ein Fenster in der Nordostund in der Südwestfassade).