Der Zugang zu diesem "Stübli" erfolgt über einen Vorraum. Die Beschwerdeführerin liess den Wohnteil mit Vorraum abbrechen und neu aufbauen (Holzfassade, teilweise mit sichtbarem Betonsockel), das Dach neu decken (dunkelbraunes Blech), eine Koch- und Heizgelegenheit mit Kamin erstellen und zusätzliche Fenster einbauen (anstelle eines bestehenden Fensters zwei neue Fenster und vier zusätzliche Fenster).