Er habe ihr versichert, sich vor Baubeginn mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Sie habe daher darauf vertraut, es würden keine ungesetzlichen Arbeiten ausgeführt. Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, die Wahl des Dachmaterials Blech, die Fenstereinbauten und die Heiz- resp. Kochstelle inklusive Kamin seien nicht zu beanstanden: In Grindelwald seien auch andere Bedachungsmaterialien anstelle von Holzschindel gestattet und andere Weidhäuser in der Umgebung hätten auch Blechdächer. Die Fenster seien teilweise von vorne nicht sichtbar und da die Fensterläden meist geschlossen seien, wirke das Ganze wie eine geschlossene Holzfassade. Eine Kochstelle sei in Weidhäusern immer üblich