Auf der Nordseite ist in der östlichen Ecke des Grundstücks bereits ein Unterstand für Velos und Motos vorhanden, so dass hier nicht ausreichend Platz für einen Autounterstand besteht. Im Erdgeschoss befindet sich sodann eine Einzimmerwohnung, deren Fenster hauptsächlich nach Norden führen.15 Würde der Autounterstand wie vom Beschwerdeführer vorgeschlagen entlang der Nordfassade errichtet, so stünde er direkt vor den Fenstern der Einzimmerwohnung, sei es vor den Zimmern, oder vor Küche, WC und Treppenhaus. Auch mit der vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen Konstruktion mit einem Glasdach wird der Lichteinfall gemindert.