Art. 28 N. 2 f. RA Nr. 110/2015/159 7 die Bauherrschaft ebenso gut, d.h. ohne wesentlichen Nachteil, vorschriftsgemäss bauen kann.13 Der Autounterstand ist auf der Westseite des Grundstücks geplant, angebaut an die Fassade des Hauptgebäudes. Er weist gemäss Situationsplan an der Nordwestecke einen minimalen Strassenabstand von 0,53 m auf. Die Breite des Autounterstandes beträgt 2,70 m. Wie der OIK II im Fachbericht nachvollziehbar ausführt, ist der Autounterstand knapp bemessen. Eine Redimensionierung des Unterstandes ist nicht möglich.