Zudem ist der Autounterstand mit einer Einzelgarage vergleichbar, die ausdrücklich als Beispiel einer Kleinbaute im Sinne von Art. 28 BauG verstanden wird.12 Der Autounterstand lässt sich zudem ohne grossen Aufwand und Nachteile wieder entfernen. Es sind auf der Längsseite drei Fundamente zur Verankerung der Baute vorgesehen. Diese können nötigenfalls ohne Schwierigkeiten entfernt werden oder ohne Nachteile im Boden belassen werden. Auf der Gegenseite sind keine Fundamente nötig, da der Autounterstand an der Hauswand befestigt wird. Der Autounterstand stellt eine Kleinbaute im Sinn von Art. 28 BauG dar.