7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) RA Nr. 110/2015/159 5 auf der Nordseite abgestellt. Es ist jedoch nicht zu erwarten und wird auch nicht geltend gemacht, dass mit dem zusätzlichen Abstellplatz im Autounterstand die zulässige Anzahl an Abstellplätzen überschritten wird. 4. Strassenabstand und Ausnahmebewilligung