Der Beschwerdeführer hat zudem Sicht auf die Bauparzelle. Der Beschwerdeführer ist als Nachbar besonders betroffen. Er ist zudem mit seiner Einsprache gegen das geplante Bauvorhaben im Baubewilligungsverfahren unterlegen und somit durch den vorinstanzlichen Bauentscheid beschwert. Der Beschwerdeführer ist zur Beschwerde legitimiert. Auf die formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Voranfrage a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Baubehörde habe die Bauvoranfrage positiv beurteilt. Seine Einsprache habe daher zwangsläufig abgeschmettert werden müssen; andernfalls wäre die Gemeinde dem Beschwerdegegner in den Rücken gefallen.