4. Mit Verfügung vom 26. Januar 2016 holte das Rechtsamt beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit sowie zu den Dimensionen des Autounterstandes ein. Zudem bat es den Beschwerdegegner darzulegen, weshalb der Autounterstand nicht an einem anderen Standort errichtet werden könne, und es holte bei der Gemeinde die vollständigen Baubewilligungsakten für das Baugrundstück ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung von Schlussbemerkungen.