3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner verweist mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 auf seine Stellungnahme zur Einsprache, womit er in der Sache die Abweisung der Beschwerde beantragt. Die Gemeinde beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.