spielt es auch keine Rolle, dass der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland gemäss diesem Protokoll von einer Sistierung der Messungen gesprochen hat. Auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben können die Beschwerdeführer daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten, zumal nicht erkennbar ist, welche Dispositionen sie im Vertrauen auf diese Aussage des Regierungsstatthalters getroffen hätten, die sie nicht ohne Nachteil wieder rückgängig machen könnten. 5. Rechtliches Gehör