Im Beschwerdeverfahren hat das ESTI mit Bericht vom 9. Juni 2016 bestätigt, dass damit sämtliche von ihm gerügten Mängel behoben wurden und die Photovoltaikanlage gemäss NIV ausgeführt wurde. Es seien keine weiteren Abklärungen oder Messungen für den sicheren Betrieb der Anlage notwendig. Die dem ESTI vorliegenden Mess- und Prüfprotokolle seien nach der Mängelbehebung vollständig und die Korrektheit der Messungen sei durch den unabhängigen Kontrolleur bestätigt worden. 9 www.bafu.admin.ch > Elektrosmog > Fachinformationen > Elektrosmog-Quellen > Photovoltaikanlagen