Die dabei festgestellten Mängel wurden im Inspektionsbericht Nr. 911337 vom 11. Juni 2014 festgehalten.13 Mit der Behebungsanzeige vom 11. September 2014 wurden diverse Unterlagen nachgereicht.14 Nachdem das ESTI mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 festgestellt hatte, dass nach wie vor zwei Mängel offen seien, wurde mit der Behebungsanzeige vom 27. November 2014 erneut eine korrigierte Unterlage eingereicht.15 Im Beschwerdeverfahren hat das ESTI mit Bericht vom 9. Juni 2016 bestätigt, dass damit sämtliche von ihm gerügten Mängel behoben wurden und die Photovoltaikanlage gemäss NIV ausgeführt wurde.