Für Solaranlagen gebe es bezüglich nichtionisierender Strahlung seitens der Forschung keine Hinweise auf potenzielle Gesundheitsrisiken. Es gebe daher auch keine entsprechenden Vorschriften, insbesondere kenne die NISV keine Grenzwerte für Photovoltaikanlagen. Solche Anlagen müssten gemäss den Vorgaben der NIV10 erstellt und betrieben werden. Der Vollzug dieser Verordnung obliege dem ESTI.