Menschen gering seien.9 Das beco räumt in seinem Fachbericht vom 31. März 2015 und seiner Stellungnahme vom 23. April 2015 zur Einsprache der Beschwerdeführer zwar ein, dass beim Betrieb von solchen Anlagen Emissionen entstünden. Diese würden jedoch bereits nach wenigen Metern stark abnehmen und seien daher nach ein paar Metern nicht mehr feststellbar. Weiter weist das beco darauf hin, dass diese Emissionen in der Nacht systembedingt gänzlich entfallen. Für Solaranlagen gebe es bezüglich nichtionisierender Strahlung seitens der Forschung keine Hinweise auf potenzielle Gesundheitsrisiken.